Braunschweig verbietet Flashmobs
Wenn es euch wie mir geht und ihr noch nie von dem Wort Flashmob gehört habt, dann hilft euch dieser Artikel hoffentlich weiter
aber nun von Anfang an. Der Begriff Flashmob, bezeichnet ein spontanes unpolitisches Treffen an öffentlichen Orten, das im Internet angekündigt und so zu sagen organisiert wurde. Wenn ich also in meinem Blog einen Beitrag schreibe und ankündige am kommenden Sonntag ein Picknick im Westfalenpark in Dortmund zu machen und dazu noch erwähne, dass jeder meiner Leser herzlich eingeladen ist sich mit seinem Picknickkorb dazu zu gesellen, dann ist dies ein Flashmob. Und so eine ähnliche Idee hatte Dirk Schadt vor längerer Zeit auch schon. Er hat in den letzten 2 Jahren jährlich ein Picknick in Braunschweig veranstaltet und dieses sozusagen über Plattformen wie StudiVZ und seinen Blog “beworben”.
Nun bekam Dirk allerdings Besuch vom Ordnungsamt und bekam einen Termin mit dem Fachvertreter für Öffentliche Sicherheit und Bürgerservice. Und folgendes kam dabei heraus (ich zitiere das mal von Indymedia – da könnt ihr auch den Rest genau nachlesen!):
Beim Termin mit Herrn Paschen wurde mir dann folgendes mitgeteilt:
1) Jegliche öffentliche Flashmobs in Braunschweig sind illegal und werden notfalls mit einer Allgemeinverfügung verboten und polizeilich aufgelöst.
2) Auch der World Freeze Day, über den die Braunschweiger Zeitung sehr freundlich berichtet hat, werde zukünftig vom Ordnungsamt verboten, sofern sie rechtzeitig davon erfahren. Sad
3) Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b.
4) Ich habe die Aufgabe, öffentlich bekannt zu geben, dass am 8.8. von 16 bis 18 Uhr KEIN Picknick auf dem Schlossplatz stattfinden wird.Die Begründung für das Verbot lautet wie folgt:
a) Öffentliches Eigentum ist durch das Picknick gefährdet. Auf meine Frage, was denn gefährdet sei, antwortete mir Herr Heidelberg vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, dass das Sandsteinpflaster vorm Schloss teuer sei. Die Frage, inwiefern dieses Pflaster, über das tagtäglich Tausende von Frauen in High-Heels stolzieren, durch samtene Decke von Picknickern gefährdet sei, wurde mir leider nicht beantwortet.
b) Das Picknick könnte ähnlich wie eine Flashmob-Party auf Sylt ausarten und statt der erwarteten max. 100 Picknicker kommen mehr als 5 000 Personen, die kein friedliches nachmittägliches Flashmob-Picknick veranstalten, sondern eine wüste Orgie wie im Film „Das Parfüm“. Mit dieser Begründung lässt sich natürlich jeder Flashmob und jede Demo verbieten. Zehn leere Flaschen Wein könnten schnell zehn Mollis sein. Man beachte hier auch, dass ca. 100 Bürgerinnen- und Bürger-Picknicker der Stadt gefährlicher erscheinen als 10 000 Bürgerbruncher …
c) Auch die Anmeldung einer Demonstration ähnlich wie bei der Love Parade wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 8.8. keine Aussicht auf Erfolg haben, weil eine Demonstration mit Picknick (schriftliches Zitat Paschen) “eine nicht genehmigungsfähige Sondernutzung” darstellt.
